1. Präambel
1.1 Die FLECS Technologies GmbH (nachfolgend: Anbieter) bietet eine Software namens “FLECS” für Standard-Linux-basierte Systeme an. Die Software dient der Automatisierung von industriellen Steuerungssystemen.
1.2 Weitere Informationen über den Dienst finden Sie auf der Website des Anbieters unter https://flecs.tech/de/.
1.3 Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die in seinem Rahmen geschlossenen Einzelverträge über den Erwerb von Gerätelizenzen oder die Beauftragung von Supportleistungen.
1.4 Der Anbieter schließt diesen Vertrag nur ab, wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine Person ist, die in Ausübung ihres Handels, Geschäfts oder Berufs handelt.
2. Definitionen
2.1 ‘Vertrag‘ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die auch die Informationen auf der Website des Anbieters umfassen, in denen die Dienstleistung näher beschrieben wird.
2.2 ‚Kunden‘ sind unter anderem Hersteller von speicherprogrammierbaren Steuerungen, Maschinenhersteller und Maschinenbetreiber, die ein offenes, unabhängiges Steuerungssystem für die Automatisierung ihrer Linux-basierten Steuerungen suchen.
2.3 ‚Software‘ ist das Programm “FLECS”, das heruntergeladen und installiert werden kann. Der Kunde kann die Software auf einem Linux-basierten System verwenden, das mit Intel- oder ARM-basierten Prozessoren läuft. Über die Software kann der Kunde auf die Plattform zugreifen.
2.4 Die ‘Plattform‘ ist eine Benutzeroberfläche, über die Apps heruntergeladen, installiert, aktualisiert, deinstalliert, gestartet, gestoppt und konfiguriert werden können. Der Kunde kann über die Plattform die Software, die Firmware seines Gerätes oder das Linux-System aktualisieren. Der Kunde kann die Plattform nutzen, um Apps herunterzuladen, zu installieren, zu aktualisieren, zu deinstallieren, zu starten, zu stoppen und zu konfigurieren. Die Updates und Downloads erfordern eine einmalige Gerätelizenz.
2.5 ‚App‘ bezeichnet eine Anwendung des Anbieters oder eines Dritten, die über die Plattform heruntergeladen und installiert werden kann, um eine industrielle Anlage zu steuern oder auszuwerten.
2.6 Gerätelizenz: Eine Lizenz, die es dem Kunden ermöglicht, eine unbegrenzte Anzahl von Apps auf einem Gerät herunterzuladen, zu installieren und zu aktualisieren.
3. Gegenstand des Abkommens und Abschluss des Abkommens
3.1 Für das Herunterladen der Software und die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung beim Anbieter erforderlich.
3.2 Dieser Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter wird durch die Registrierung auf der Plattform geschlossen und ermöglicht dem Kunden den Zugang zu einem Benutzerkonto. Er kommt wie folgt zustande: Durch Ausfüllen des Registrierungsformulars und Anklicken des Buttons mit der Aufschrift “Registrieren” (oder einer ähnlichen Aufschrift) gibt der Kunde sein Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Die Annahme des Vertrages durch den Anbieter erfolgt durch Übersendung einer entsprechenden Erklärung per E-Mail. Der Anbieter speichert den Wortlaut des Vertrages nicht. Der Vertrag kann nur in englischer Sprache abgeschlossen werden.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Mit der Registrierung verpflichtet sich der Kunde, seinen wahren Vor- und Nachnamen und/oder den Firmennamen anzugeben und alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Alle Änderungen, die die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen, müssen vom Kunden unverzüglich in seinem Benutzerkonto angepasst werden.
4.2 Der Kunde hat seine Zugangsdaten sicher und für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Hat der Kunde sein Passwort vergessen oder wird sein Passwort von einem Dritten unbefugt verwendet, kann er ein neues Passwort erhalten.
5. Bereitstellung der Software
5.1 Mit dem Benutzerkonto erhält der Kunde Zugriff auf die Download-Datei der Software. Die Lizenz für die Software wird gemäß Apache 2.0 (https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0) erteilt und ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
6. Bereitstellung der Plattform
6.1 Über die Software kann der Kunde auf die Plattform zugreifen.
6.2 Über die Plattform kann der Kunde eine App herunterladen, sofern das Gerät mit einer gültigen Gerätelizenz ausgestattet ist.
6.3 Gerätelizenzen können auf der Plattform erworben werden. Der Vertrag über den Kauf einer Gerätelizenz kommt wie folgt zustande: Indem der Kunde die Lizenz auf der Plattform auswählt und den Button “Jetzt kaufen” (oder eine ähnliche Aufschrift) anklickt, gibt er ein Angebot zum Vertragsschluss ab. Dieses Angebot wird vom Anbieter durch Zusendung einer entsprechenden Erklärung per E-Mail angenommen. Der Anbieter speichert den Wortlaut des Vertrages nicht. Der Vertrag kann nur in englischer Sprache abgeschlossen werden.
6.4 Jedem Kunden wird eine bestimmte Anzahl von kostenlosen Gerätelizenzen zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der kostenlosen Gerätelizenzen ist auf der Website des Anbieters angegeben. Die kostenlosen Gerätelizenzen verfallen nach 30 Tagen.
6.5 Softwarelizenzen, die für die Installation und die Nutzung einer App erforderlich sind, sind nicht Teil dieser Vereinbarung. Der Provider gewährt lediglich den Zugriff auf die App-Datei. Die Nutzung einer App kann kostenpflichtig sein. Die Kosten und Bedingungen einer Lizenz für die Nutzung werden durch das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem App-Anbieter geregelt.
6.6 Auf der Plattform kann der Kunde mit lizenzierten Geräten Zugang zu Update-Dateien für die Software, eine App, (falls verfügbar) die Firmware seines Gerätes und/oder das Linux-System erhalten
6.7 Gerätelizenzen zur Aktualisierung der Software, der Firmware, des Linux-Systems oder einer App können auf der Plattform erworben werden. Der Vertragsabschluss erfolgt wie in Abschnitt 6.3 über Gerätelizenzen beschrieben.
6.8 Softwarelizenzen, die für das Update der Software, der Firmware oder des Linux-Systems erforderlich sind, sind nicht Bestandteil der Gerätelizenzen nach diesem Vertrag. Der Anbieter gewährt lediglich den Zugriff auf die Update-Dateien.
6.9 Es muss eine bestimmte, auf der Website des Anbieters angegebene Anzahl von Gerätelizenzen auf einmal erworben werden.
6.10 An dem Tag, an dem die Vereinbarung endet, verfallen alle ungenutzten Gerätelizenzen.
7. Support
7.1 Der Anbieter organisiert und verwaltet einen Slack-Kanal, in dem eine Support-Community Support-Themen diskutieren und sich gegenseitig unterstützen kann. Mit der Registrierung ist der Kunde berechtigt, Teil der Support-Community zu werden. Um Mitglied der Support-Community zu werden, muss der Kunde ein Slack-Konto erstellen und den Zugang zum Kanal beim Anbieter beantragen. Der Anbieter gewährt nur den Zugang zur Community und ist nicht für die Antworten der Community verantwortlich.
7.2 Der Kunde kann beim Anbieter Premium-Support erwerben. Der Supportvertrag berechtigt den Kunden dazu, bei Fehlern oder Fragen direkt vom Anbieter Unterstützung zu erhalten. Der Umfang des Supports richtet sich nach Anlage 1.
7.3 Der Premium-Support-Vertrag kommt wie folgt zustande: Indem der Kunde den Support auf der Plattform auswählt und auf die Schaltfläche “Jetzt kaufen” (oder eine ähnliche Beschriftung) klickt, gibt er sein Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag wird vom Anbieter durch das Versenden einer entsprechenden Erklärung per E-Mail angenommen. Der Anbieter speichert den Wortlaut des Vertrages nicht.
8. Beitrag
8.1 Der Kunde ist berechtigt, an der Entwicklung oder Verbesserung der Software mitzuwirken. Um einen Beitrag leisten zu können, muss der Kunde ein GitHub-Konto erstellen und den Zugang beim Anbieter beantragen.
8.2 Wenn der Kunde einen Beitrag leisten will, muss er sauberen Code bereitstellen, der frei von Malware und Viren ist. Jeder, der einen Beitrag leistet, ist allein für den Inhalt und den daraus entstehenden Schaden verantwortlich, unabhängig von der Form des Inhalts. Jeder Beitrag wird auf der Grundlage der Apache 2.0-Lizenz lizenziert.
9. Begriff
9.1 Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist unbegrenzt. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Die Beendigung dieser Vereinbarung hat keine rechtlichen Auswirkungen auf andere Verträge, die auf der Grundlage dieser Vereinbarung geschlossen wurden, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt.
9.2 Die Erstlaufzeit des Premium-Support-Vertrags nach Ziffer 7.2 beginnt mit dessen Abschluss und endet nach 12 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
9.3 Verträge können von beiden Parteien per E-Mail, schriftlich oder über die Schaltfläche “Konto löschen” (oder eine ähnliche Beschriftung) im Benutzerkonto gekündigt werden.
9.4 Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt.
10. Entlohnung
10.1 Die Anmeldung ist kostenlos.
10.2 Der Download der Software ist kostenlos.
10.3 Jegliche Anpassung der Software kann separat vereinbart werden und ist nicht Teil dieser Vereinbarung.
10.4 Der Zugang zur Community ist kostenlos.
10.5 Die Gebühren für den Premium-Support des Anbieters sind auf der Website des Anbieters angegeben. Die Vergütung ist im Voraus für die jeweils folgenden 12 Monate fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in digitaler Form per E-Mail. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
10.6 Gerätelizenzen können auf der Plattform gegen eine auf der Website des Anbieters angegebene Gebühr erworben werden. Das Entgelt wird mit Abschluss des Kaufs fällig.
10.7 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11. Verfügbarkeit
11.1 Der Anbieter bietet für die Plattform eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresdurchschnitt an.
11.2 Die Plattform gilt als nicht verfügbar, wenn die Nutzung insgesamt nicht mehr, nur noch in sehr eingeschränktem Umfang, nur mit erheblichen Verzögerungen oder sonstigen Störungen möglich ist.
11.3 Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten, die nicht auf den Anbieter zurückzuführen sind, als verfügbare Zeiten berücksichtigt. Diese Ausfallzeiten sind:
(i) Wartungsarbeiten oder andere mit dem Kunden vereinbarte Dienstleistungen, aufgrund derer der Zugang zur Plattform nicht möglich ist;
(ii) unvorhergesehene notwendige Wartungsarbeiten, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten des Anbieters zur Erbringung der Leistungen verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere unvorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse usw.);
(iii) Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, sofern der Anbieter die vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, die üblichen Schutzmaßnahmen ergriffen hat;
(iv) Ausfallzeiten für die Installation von dringenden Sicherheitspatches;
(v) Ausfallzeiten, die durch Dritte (Personen, die nicht dem Anbieter zuzurechnen sind) verursacht werden.
(vi) Ausfallzeiten für geplante Wartungsarbeiten und Datensicherungen, wenn diese zwischen 00:00 Uhr und 6:00 Uhr (MEZ) durchgeführt werden und der Kunde mindestens 7 Tage vor Durchführung der Arbeiten benachrichtigt wurde. Die Ankündigung kann in Textform oder als Dialognachricht im Frontend-System erfolgen.
12. Referenz
Der Anbieter ist berechtigt, die Kunden einschließlich Firmenname und Logo zu Referenzzwecken auf der Website des Anbieters und in Offline-Marketingmaterialien wie Flyern und Produktpräsentationen zu nennen.
13. Begrenzung der Haftung
13.1 Hinsichtlich der Bereitstellung der Software und aller anderen Waren und Dienstleistungen, die auf der Grundlage dieses Vertrags unentgeltlich erbracht werden, haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.2 Für alle Waren und Dienstleistungen, die nicht unentgeltlich erbracht werden, haftet der Anbieter nur für Schäden (i) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder (ii) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit infolge einer Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen resultieren. Der Anbieter haftet auch (iii) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Pflicht des Anbieters verursacht wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
13.3 In den Fällen von Abschnitt 13.2, Buchstabe (i) und (ii) haftet der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Haftung. In allen anderen Fällen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass ein maximaler Schaden von 100.000,00 EUR pro Schadensfall vorhersehbar und typisch für diese Art von Vertrag ist. Wenn dem Kunden ein Schaden droht, der diesen Betrag übersteigt, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.
13.4 In anderen als den in Abschnitt 13.2 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
13.5 Die Haftungsbestimmungen in den vorstehenden Absätzen gelten auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
13.6 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung entsteht, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
14. Vertraulichkeit
14.1 Die Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder die ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des deutschen Geschäftsgeheimnisgesetzes darstellen. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung.
14.2 Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind solche vertraulichen Informationen,
(i) die dem/der Empfänger/in zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nachweislich bereits bekannt waren oder die dem/der Empfänger/in nachträglich von einem Dritten bekannt werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
(ii) die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder danach bekannt werden, es sei denn, dies ist auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung zurückzuführen;
(iii) die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, benachrichtigt der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei im Voraus und gibt ihr die Möglichkeit, gegen die Offenlegung vorzugehen.
14.3 Die Parteien gewähren nur denjenigen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder die zuvor Verpflichtungen unterworfen waren, die den Geheimhaltungspflichten dieser Vereinbarung entsprechen. Darüber hinaus geben die Parteien die vertraulichen Informationen nur an diejenigen Beschäftigten weiter, die sie für die Erfüllung dieser Vereinbarung kennen müssen, und verpflichten diese Beschäftigten auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden zur Geheimhaltung, soweit dies arbeitsrechtlich zulässig ist.
15. Sonstiges
15.1 Dieser Vertrag, einschließlich seiner Anhänge und der ausdrücklich einbezogenen Elemente, regelt das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien abschließend und vollständig. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
15.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.3 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz ausschließlich die Gerichte in München zuständig, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
15.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie der Verzicht auf ein Recht aus dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.
15.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu treffen, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin genannten Leistungs- oder Zeitmaßstab (Frist oder Termin), so ist das rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren, das der Bestimmung am nächsten kommt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese Regelung nicht zu einer bloßen Beweislastumkehr führt, sondern dass § 139 BGB insgesamt abbedungen wird.
Anhang 1: Support und Service Level
1. Gegenstand der Verordnung
Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Anhangs konkretisieren die Leistungen des Anbieters für den Premium-Support nach Maßgabe der AGB des Anbieters. Alle Angaben beziehen sich auf die vom Anbieter geschuldete Beschaffenheit der Software (nachfolgend: vertragliche Leistung). Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die nicht durch die vertragliche Leistung verursacht werden, insbesondere eine Störung des Internets oder der Internetverbindung des Kunden, bleiben unberücksichtigt.
2. Support und Supportzeiten
2.1 Der Anbieter leistet Support bei Fehlern der vertraglichen Leistung auf der Grundlage dieser Anlage während der Supportzeiten an Werktagen (am Sitz des Anbieters) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MEZ).
2.2 Die Unterstützung erfolgt per E-Mail oder über einen Chat.
3. Fehlersuche und Fehlerklassen
3.1 Der Anbieter behebt alle Fehler, die bei der vertraglichen Dienstleistung auftreten, und hält die folgenden Reaktionszeiten ein:
Fehler Klasse | Reaktionszeit und Beginn der Fehlerbehebung |
Fehlerklasse 1: Fataler Fehler Definition: Die Nutzung der vertraglichen Leistung ist insgesamt nicht mehr möglich, nur sehr eingeschränkt, mit erheblichen Verzögerungen oder sonstigen Störungen. | 4 Stunden |
Fehlerklasse 2: Mittlerer Fehler Definition: Die Nutzung des vertraglichen Dienstes ist eingeschränkt, aber mit bestimmten Einschränkungen möglich. | 6 Stunden |
Fehlerklasse 3: Leichter Fehler Definition: Alle Fehler, die nicht einer anderen Fehlerklasse zugeordnet werden können. | Teil der nächsten Version der Software |
3.2 Der Kunde hat Fehler unverzüglich in Textform mitzuteilen und den Anbieter bei der Untersuchung und Behebung des Fehlers im Rahmen der Zumutbarkeit zu unterstützen. Eine Fehlermeldung muss so konkret sein, dass ein verständiger Dritter den Fehler nachvollziehen und anhand der Fehlermeldung reproduzieren kann.
3.3 Fehler in den Softwarekomponenten werden per Fernwartung bearbeitet.
3.4 Die Reaktionszeit nach 3.1 beginnt mit dem Eingang einer ordnungsgemäßen Fehlermeldung. Fällt diese Zeit nicht in Supportzeiten, beginnt die Reaktionszeit mit dem Beginn der nächsten Supportzeit.
4. Konsequenzen
Die vorstehende Regelung konkretisiert die Leistungspflicht des Providers. Die Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Reaktionszeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Letzte Aktualisierung: 30.09.2024