Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.             Präambel

1.1           Die FLECS Technologies GmbH (nachfolgend: Anbieter) bietet eine Software namens “FLECS” für Standard-Linux-basierte Systeme an. Die Software dient der Automatisierung von industriellen Steuerungssystemen.

1.2           Weitere Informationen über den Dienst finden Sie auf der Website des Anbieters unter https://flecs.tech/.

1.3           Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die in seinem Rahmen geschlossenen Einzelverträge über den Erwerb von Gutscheinen für Installationen oder Updates oder die Beauftragung von Supportleistungen.

1.4           Der Anbieter schließt diesen Vertrag nur ab, wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine Person ist, die in Ausübung ihres Handels, Geschäfts oder Berufs handelt.

2.             Definitionen

2.1           ‚Vertrag‘ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die auch die Informationen auf der Website des Anbieters umfassen, in denen die Dienstleistung näher beschrieben wird.

2.2           ‚Kunden‘ sind unter anderem Hersteller von speicherprogrammierbaren Steuerungen, Maschinenhersteller und Maschinenbetreiber, die ein offenes, unabhängiges Steuerungssystem für die Automatisierung ihrer Linux-basierten Steuerungen suchen.

2.3           ‚Software‘ ist das Programm “FLECS”, das heruntergeladen und installiert werden kann. Der Kunde kann die Software auf einem Linux-basierten System verwenden, das mit Intel- oder ARM-basierten Prozessoren läuft. Über die Software kann der Kunde auf die Plattform zugreifen.

2.4           Die ‘Plattform‘ ist eine Benutzeroberfläche, über die Apps heruntergeladen, installiert, aktualisiert, deinstalliert, gestartet, gestoppt und konfiguriert werden können. Der Kunde kann über die Plattform die Software, die Firmware seines Gerätes oder das Linux-System aktualisieren. Der Kunde kann über die Plattform Installations- oder Update-Tickets erwerben oder einen Supportvertrag mit dem Anbieter abschließen.

2.5           ‚App‘ bezeichnet eine Anwendung des Anbieters oder eines Dritten, die über die Plattform heruntergeladen und installiert werden kann, um eine industrielle Anlage zu steuern oder auszuwerten.

2.6           Das ‚Installationsticket‘ ist ein Gutschein, der es dem Besitzer ermöglicht, eine App auf der Plattform herunterzuladen. Das Installationsticket enthält einen Lizenzschlüssel, der nach erfolgreichem Download der Datei eingelöst wird.

2.7           Das ‚Update-Ticket‘ ist ein Gutschein, der es dem Besitzer ermöglicht, ein Update für die FLECS Software, die Firmware, Linux oder eine App auf der Plattform herunterzuladen. Das Update-Ticket enthält einen Lizenzschlüssel, der nach erfolgreichem Download der Datei eingelöst wird.

3.             Gegenstand des Abkommens und Abschluss des Abkommens

3.1           Für das Herunterladen der Software und die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung beim Anbieter erforderlich.

3.2           Dieser Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter wird durch die Registrierung auf der Plattform geschlossen und ermöglicht dem Kunden den Zugang zu einem Benutzerkonto. Er kommt wie folgt zustande:  Durch Ausfüllen des Registrierungsformulars und Anklicken des Buttons mit der Aufschrift “Registrieren” (oder einer ähnlichen Aufschrift) gibt der Kunde sein Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Die Annahme des Vertrages durch den Anbieter erfolgt durch Übersendung einer entsprechenden Erklärung per E-Mail. Der Anbieter speichert den Wortlaut des Vertrages nicht. Der Vertrag kann nur in englischer Sprache abgeschlossen werden.

4.             Pflichten des Kunden

4.1           Mit der Registrierung verpflichtet sich der Kunde, seinen wahren Vor- und Nachnamen und/oder den Firmennamen anzugeben und alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Alle Änderungen, die die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen, müssen vom Kunden unverzüglich in seinem Benutzerkonto angepasst werden.

4.2           Der Kunde hat seine Zugangsdaten sicher und für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Hat der Kunde sein Passwort vergessen oder wird sein Passwort von einem Dritten unbefugt verwendet, kann er ein neues Passwort erhalten.

5.             Bereitstellung der Software

5.1           Mit dem Benutzerkonto erhält der Kunde Zugriff auf die Download-Datei der Software. Die Lizenz für die Software wird gemäß Apache 2.0 (https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0) erteilt und ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

5.2           Einmal im Jahr stellt der Anbieter die neueste Version der Software zum kostenlosen Download bereit.

6.             Bereitstellung der Plattform

6.1           Über die Software kann der Kunde auf die Plattform zugreifen.

6.2           Über die Plattform kann der Kunde eine App im Austausch gegen ein Installationsticket herunterladen.

6.3           Installations-Tickets können auf der Plattform erworben werden. Der Vertrag über den Kauf eines Installations-Tickets kommt wie folgt zustande:  Indem der Kunde das Ticket auf der Plattform auswählt und den Button “Jetzt kaufen” (oder eine ähnliche Aufschrift) anklickt, gibt er ein Angebot zum Vertragsschluss ab. Dieses Angebot wird vom Anbieter durch Zusendung einer entsprechenden Erklärung per E-Mail angenommen. Der Anbieter speichert den Wortlaut des Vertrages nicht. Der Vertrag kann nur in englischer Sprache abgeschlossen werden.

6.4           Jedem Kunden wird eine bestimmte Anzahl von kostenlosen Installationstickets pro Kalendermonat zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der kostenlosen Installationstickets ist auf der Website des Anbieters angegeben. Die kostenlosen Installationstickets verfallen am Ende des Kalendermonats.

6.5           Softwarelizenzen, die für die Installation und die Nutzung einer App erforderlich sind, sind nicht Teil dieser Vereinbarung. Der Provider gewährt lediglich den Zugriff auf die App-Datei. Die Nutzung einer App kann kostenpflichtig sein. Die Kosten und Bedingungen einer Lizenz für die Nutzung werden durch das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem App-Anbieter geregelt.

6.6           Auf der Plattform kann der Kunde im Austausch gegen ein Update-Ticket Zugang zu Update-Dateien für die Software, eine App, (falls verfügbar) die Firmware seines Gerätes und/oder das Linux-System erhalten.

6.7           Update-Tickets zur Aktualisierung der Software, der Firmware, des Linux-Systems oder einer App können auf der Plattform erworben werden. Der Vertragsschluss erfolgt wie in Ziffer 6.3 dieser Klausel zu Installations-Tickets beschrieben.

6.8           Softwarelizenzen, die für das Update der Software, der Firmware oder des Linux-Systems erforderlich sind, sind nicht Bestandteil der Update-Tickets nach diesem Vertrag. Der Anbieter gewährt lediglich den Zugriff auf die Update-Dateien.

6.9           Es muss eine bestimmte, auf der Website des Anbieters angegebene Anzahl von Installations- oder Update-Tickets auf einmal erworben werden.

6.10         An dem Tag, an dem der Vertrag endet, verfallen alle nicht genutzten Installations- oder Update-Tickets.

7.             Unterstützung

7.1           Der Anbieter organisiert und verwaltet einen Slack-Kanal, in dem eine Support-Community Support-Themen diskutieren und sich gegenseitig unterstützen kann. Mit der Registrierung ist der Kunde berechtigt, Teil der Support-Community zu werden. Um Mitglied der Support-Community zu werden, muss der Kunde einen Slack-Account erstellen und den Zugang zum Channel beim Anbieter beantragen. Der Anbieter gewährt lediglich den Zugang zur Community und ist nicht für die Antworten der Community verantwortlich.

7.2           Der Kunde kann beim Anbieter Premium-Support erwerben. Der Supportvertrag berechtigt den Kunden, im Falle von Fehlern oder Fragen direkt vom Anbieter Unterstützung zu erhalten. Der Umfang des Supports richtet sich nach Anlage 1.

7.3           Der Vertrag über den Premium-Support kommt wie folgt zustande: Durch Auswahl des Supports auf der Plattform und Anklicken des Buttons “Jetzt kaufen” (oder einer ähnlichen Beschriftung) gibt der Kunde sein Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag wird vom Anbieter durch Zusendung einer entsprechenden Erklärung per E-Mail angenommen. Der Anbieter speichert den Wortlaut des Vertrages nicht. Der Vertrag kann nur in englischer Sprache abgeschlossen werden.

8.             Beitrag

8.1           Der Kunde ist berechtigt, zur Entwicklung oder Verbesserung der Software beizutragen. Um ein Mitwirkender zu werden, muss der Kunde ein GitHub-Konto erstellen und den Zugang beim Anbieter beantragen.

8.2           Wenn der Kunde einen Beitrag leisten will, muss er sauberen Code bereitstellen, der frei von Malware und Viren ist. Jeder, der einen Beitrag leistet, trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und für alle daraus resultierenden Schäden, unabhängig von der Form dieses Inhalts. Jeder Beitrag wird auf der Grundlage der Apache-2.0-Lizenz lizenziert.

9.             Begriff

9.1           Die Laufzeit dieses Abkommens ist unbegrenzt. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Die Beendigung dieses Vertrages hat keine rechtliche Wirkung auf andere Verträge, die auf der Grundlage dieses Vertrages geschlossen wurden, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt.

9.2           Die Erstlaufzeit des Premium Support-Vertrages nach Ziffer 7.2 beginnt mit dessen Abschluss und endet mit dem Ende des folgenden Kalendermonats. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einer Woche zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

9.3           Verträge können von beiden Parteien per E-Mail, schriftlich oder über die Schaltfläche “Konto löschen” (oder eine ähnliche Beschriftung) im Benutzerkonto gekündigt werden.

9.4           Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

10.           Dienstbezüge

10.1         Die Anmeldung ist kostenlos.

10.2         Der Download der Software ist kostenlos.

10.3         Jede Anpassung der Software kann gesondert vereinbart werden und ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

10.4         Der Zugang zur Gemeinschaft ist kostenlos.

10.5          Die Gebühren für den Premium-Support des Anbieters sind auf der Website des Anbieters angegeben. Die Vergütung ist im Voraus für den jeweils folgenden Kalendermonat fällig. Beginnt der Vertrag nicht am Ersten des Monats, so ist die Vergütung für diesen Kalendermonat nur anteilig fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in digitaler Form per E-Mail. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

10.6         Installations- und Update-Tickets können auf der Plattform gegen eine auf der Website des Anbieters angegebene Gebühr erworben werden. Das Entgelt wird mit Abschluss des Kaufs fällig.

10.7         Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

11.           Verfügbarkeit

11.1         Der Anbieter bietet für die Plattform eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresdurchschnitt an.

11.2         Die Plattform gilt als nicht verfügbar, wenn die Nutzung insgesamt nicht mehr, nur sehr eingeschränkt, nur mit erheblichen Verzögerungen oder sonstigen Störungen möglich ist.

11.3         Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, als verfügbare Zeiten berücksichtigt. Diese Ausfallzeiten sind:

(i) Wartungsarbeiten oder andere mit dem Kunden vereinbarte Dienstleistungen, die dazu führen, dass der Zugang zur Plattform nicht möglich ist;

(ii) unvorhergesehene notwendige Wartungsarbeiten, sofern diese nicht durch eine Verletzung der Leistungspflichten des Anbieters verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere unvorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse usw.);

(iii) Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, sofern der Anbieter die vereinbarten oder, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, die üblichen Schutzmaßnahmen ergriffen hat;

(iv) Ausfallzeiten für die Installation dringender Sicherheitspatches;

(v) Ausfallzeiten, die durch Dritte (Personen, die nicht dem Provider zuzurechnen sind) verursacht werden.

(vi) Ausfallzeiten für geplante Wartungsarbeiten und Datensicherungen, wenn diese zwischen 00:00 Uhr und 6:00 Uhr durchgeführt werden (MEZ) und der Kunde mindestens 7 Tage vor Durchführung der Arbeiten benachrichtigt wurde. Die Ankündigung kann in Textform oder als Dialogmeldung im Frontend-System erfolgen.

12.           Referenz

Der Anbieter ist berechtigt, die Kunden mit Firmenname und Logo zu Referenzzwecken auf der Website des Anbieters und in Offline-Marketingmaterialien wie Flyern und Produktpräsentationen zu nennen.

13.           Beschränkung der Haftung

13.1         Hinsichtlich der Überlassung der Software und aller anderen auf der Grundlage dieses Vertrages unentgeltlich zur Verfügung gestellten Waren und Dienstleistungen haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

13.2         Für alle nicht unentgeltlich erbrachten Leistungen haftet der Anbieter nur für Schäden, (i) die vom Anbieter oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder (ii) die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit infolge einer Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Anbieter haftet auch (iii) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Pflicht des Anbieters verursacht wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

13.3         In den Fällen der Ziffer 13.2, Buchstabe (i) und (ii), haftet der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Haftung. In allen anderen Fällen ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass ein maximaler Schaden von 100.000,00 EUR pro Schadensfall vorhersehbar und vertragstypisch ist.  Droht dem Kunden ein Schaden, der diesen Betrag übersteigen könnte, ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren.

13.4         In anderen als den in Abschnitt 13.2 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

13.5         Die Haftungsbestimmungen der vorstehenden Absätze gelten auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

13.6         Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung besteht, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

14.           Vertraulichkeit

14.1         Die Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder die ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des deutschen Geschäftsgeheimnisgesetzes darstellen. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung.

14.2         Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

(i) die dem Empfänger zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder die dem Empfänger nachträglich von einem Dritten bekannt werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

(ii) die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Abkommens öffentlich bekannt sind oder danach veröffentlicht werden, es sei denn, dies ist auf einen Verstoß gegen dieses Abkommen zurückzuführen;

(iii) die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, benachrichtigt der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei im Voraus und gibt ihr die Möglichkeit, gegen die Offenlegung vorzugehen.

14.3         Die Parteien gewähren nur denjenigen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder die zuvor Verpflichtungen unterworfen waren, die den Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Vereinbarung entsprechen. Darüber hinaus werden die Parteien die vertraulichen Informationen nur an diejenigen Mitarbeiter weitergeben, die diese für die Erfüllung dieser Vereinbarung kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden zur Geheimhaltung verpflichten, soweit dies arbeitsrechtlich zulässig ist.

15.           Sonstiges

15.1         Dieser Vertrag, einschließlich seiner Anhänge und der ausdrücklich einbezogenen Elemente, regelt das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien abschließend und vollständig. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

15.2         Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

15.3         Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz ausschließlich die Gerichte in München zuständig, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

15.4         Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie der Verzicht auf ein Recht aus dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.

15.5         Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu treffen, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin genannten Leistungs- oder Zeitmaßstab (Frist oder Termin), so ist das rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren, das der Bestimmung am nächsten kommt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese Regelung nicht zu einer bloßen Beweislastumkehr führt, sondern dass § 139 BGB insgesamt abbedungen wird.

Anhang 1: Support und Service Level

1.             Gegenstand der Verordnung

Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Anhangs konkretisieren die Leistungen des Anbieters für den Premium-Support nach Maßgabe der AGB des Anbieters. Alle Angaben beziehen sich auf die vom Anbieter geschuldete Beschaffenheit der Software (nachfolgend: vertragliche Leistung). Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die nicht durch die vertragliche Leistung verursacht werden, insbesondere eine Störung des Internets oder der Internetverbindung des Kunden, bleiben unberücksichtigt.

2.             Support und Supportzeiten

2.1           Der Anbieter leistet Support bei Fehlern der vertraglichen Leistung auf der Grundlage dieser Anlage während der Supportzeiten an Werktagen (am Sitz des Anbieters) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MEZ).

2.2           Die Unterstützung erfolgt per E-Mail oder über einen Chat.

3.             Fehlersuche und Fehlerklassen

3.1           Der Anbieter behebt alle Fehler, die bei der vertraglichen Dienstleistung auftreten, und hält die folgenden Reaktionszeiten ein:

Fehler Klasse Reaktionszeit und Beginn der Fehlerbehebung
Fehlerklasse 1: Fataler Fehler
Definition: Die Nutzung der vertraglichen Leistung ist insgesamt nicht mehr möglich, nur sehr eingeschränkt, mit erheblichen Verzögerungen oder sonstigen Störungen.
4 Stunden
Fehlerklasse 2: Mittlerer Fehler
Definition: Die Nutzung des vertraglichen Dienstes ist eingeschränkt, aber mit bestimmten Einschränkungen möglich.
6 Stunden
Fehlerklasse 3: Leichter Fehler
Definition: Alle Fehler, die nicht einer anderen Fehlerklasse zugeordnet werden können.
Teil der nächsten Version der Software

3.2           Der Kunde hat Fehler unverzüglich in Textform mitzuteilen und den Anbieter bei der Untersuchung und Behebung des Fehlers im Rahmen der Zumutbarkeit zu unterstützen. Eine Fehlermeldung muss so konkret sein, dass ein verständiger Dritter den Fehler nachvollziehen und anhand der Fehlermeldung reproduzieren kann.

3.3           Fehler in den Softwarekomponenten werden per Fernwartung bearbeitet.

3.4           Die Reaktionszeit nach 3.1 beginnt mit dem Eingang einer ordnungsgemäßen Fehlermeldung. Fällt diese Zeit nicht in Supportzeiten, beginnt die Reaktionszeit mit dem Beginn der nächsten Supportzeit.

4.             Konsequenzen

Die vorstehende Regelung konkretisiert die Leistungspflicht des Providers. Die Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Reaktionszeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]